Eröffnung eines Bankkontos in Serbien

Die Eröffnung eines Bankkontos in Serbien ist eine Voraussetzung für die Durchführung verschiedener Finanztransaktionen in der Republik Serbien. Ein Bankkonto in Serbien zu haben ist eine Voraussetzung für das moderne Funktionieren.

Es gibt verschiedene Arten von Bankkonten, daher wäre es wichtig, zunächst einige verschiedene Unterteilungen vorzunehmen, die für die Eröffnung eines Bankkontos in Serbien wichtig sind.
Je nach Aufenthaltsstatus des Kontoinhabers kann das Bankkonto ansässig oder nicht ansässig sein.
Je nach Art des Geldes kann das Bankkonto in Dinar oder in einer Fremdwährung geführt werden.
Je nach Rechtsform des Kontoinhabers kann das Konto zugunsten einer natürlichen oder juristischen Person oder Organisation eröffnet werden.

Eröffnung eines Bankkontos bei einer der Banken in Serbien

Derzeit sind in Serbien 17 Geschäftsbanken tätig. Diese sind:

  • 3Bank
  • Addiko Bank a.d. Belgrad
  • Adriatic Bank
  • AIK-Bank
  • Alta Bank
  • API Bank a.d. Belgrad
  • Banca Intesa
  • Bank Postanska Štedionica
  • Erste Bank
  • Eurobank Direct
  • Halkbank AD Belgrad
  • NLB Komercijalna banka
  • OTP Bank Serbien
  • ProCredit Bank
  • Raiffeisenbank
  • UniCredit Bank
  • Yettel Bank.

Die wichtigste Regulierungsbehörde für Geschäftsbanken in Serbien ist die Serbische Nationalbank.

Obwohl die Banken in Serbien hinsichtlich der Bankprodukte ähnlich sind, gibt es gewisse Unterschiede zwischen den Banken. So haben einige Banken ein unterschiedliches Risikoverhältnis gegenüber Kunden aus verschiedenen Ländern, andere konzentrieren sich stärker auf bestimmte Bankprodukte, Banken unterscheiden sich in ihrer Bankstruktur und es gibt zahlreiche Banken, die Geschäfte mit Unternehmen aus Russland ablehnen. Mehr zu diesem Thema finden Sie unter folgendem Link.

Um herauszufinden, bei welcher Bank es optimal ist, ein Bankkonto zu eröffnen, empfehlen wir Ihnen, eine solche Entscheidung auch gemäß den Richtlinien der Geschäftsbanken zu treffen.
Alle in Serbien tätigen Banken arbeiten mit dem SWIFT-Zahlungssystem.

Eröffnung eines Bankkontos in Serbien für Ansässige und NichtAnsässige

Je nach Aufenthaltsstatus des Kontoinhabers kann das Bankkonto für Ansässige oder Nichtansässige sein.
Das Bankkonto für Ansässige kann von allen ansässigen natürlichen und juristischen Personen eröffnet werden.
Ein nichtansässiges Konto kann nur von nichtansässigen Personen eröffnet werden. Daher können Nichtansässige – natürliche Personen – nur dann ein Bankkonto in Serbien eröffnen, wenn:

  • über einen registrierten vorübergehenden Wohnsitz auf einer der gesetzlich vorgeschriebenen Grundlagen verfügen
  • Die Eröffnung eines Kontos ist für sie notwendig, um einige gesetzlich vorgeschriebene Rechte auszuüben (z. B. das Recht auf Rückerstattung der Mehrwertsteuer, Überweisung von Geldern aufgrund eines Nachlassbeschlusses, Registrierung als Unternehmer usw.)
  • Die Eröffnung eines Kontos ist für die Erfüllung bestimmter gesetzlicher Pflichten (Steuern, z. B. beim Immobilienkauf oder Erbschaftssteuer) erforderlich.

Wenn Nichtansässige nachweisen, dass die Steuerverwaltung ihnen eine Steueridentifikationsnummer zuweisen muss, ist dies eine notwendige Voraussetzung dafür, dass die Bank für sie ein Konto in Serbien eröffnen kann.

Eröffnung eines Bankkontos in Serbien entsprechend den Geschäftsanforderungen in verschiedenen Währungen

Ein Bankkonto in Serbien kann in Dinar oder in einer Fremdwährung geführt werden.

Für juristische Personen ist ein Dinar-Konto erforderlich, damit sie ihren geschäftlichen Verpflichtungen (Kauf, Verkauf, Zahlung von Steuern und Abgaben usw.) nachkommen können.

Ein Fremdwährungskonto in Serbien kann in folgenden Währungen geführt werden:
EUR, AUD, CAD, DKK, JPY, NOK, RUB, SEK, GBP, USD, CHF und CNY.

Hierbei ist zu beachten, dass nicht bei allen Banken Konten in russischen Rubel eröffnet werden können. Mehr zu diesem Thema finden Sie in unserem Text Geldtransfer von Serbien nach Russland.

Eröffnung eines Bankkontos in Serbien entsprechend der Rechtsform des Kontoinhabers

Je nach Rechtsform des Kontoinhabers können Bankkonten zugunsten natürlicher oder juristischer Personen eröffnet werden.
Die Eröffnung eines Bankkontos in Serbien zugunsten natürlicher Personen ist ein relativ einfacher Vorgang, der persönlich oder durch einen Anwalt durchgeführt werden kann. Der einzige Grund, der die Kontoeröffnung erschweren oder sogar unmöglich machen kann, ist die Nationalität des Kontoinhabers. Banken haben nämlich das Ermessensrecht, bestimmten Personen aufgrund ihrer Risikoeinschätzung die Kontoeröffnung zu verweigern. So vermeiden zahlreiche Banken in Serbien die Eröffnung von Konten für russische oder weißrussische Staatsbürger sowie für Staatsbürger von Ländern, die gemäß der internen Politik der Banken als Hochrisikoländer eingestuft werden.

Andererseits ist die Eröffnung eines Bankkontos in Serbien zugunsten juristischer Personen ein etwas komplizierteres Verfahren und hängt sowohl von der oben genannten Risikobewertung als auch von der Eigentümerstruktur selbst ab. Handelt es sich aufgrund der Eigentümerstruktur um eine Holdinggesellschaft oder gibt es mehrere verbundene Parteien innerhalb derselben Gruppe, ist es erforderlich, Unterlagen über diese verbundenen Parteien einzuholen.

Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.