
Firmengründung in Serbien umfasst den rechtlichen Akt der Firmenregistrierung in Serbien, sowie die Abgabe der erforderlichen Steuererklärungen.
Die Schritte zur Firmengründung in Serbien stellen die in logischer Reihenfolge durchzuführenden Aktivitäten dar, um eine Geschäftstätigkeit in Serbien aufzunehmen. Die wichtigsten Schritte der Firmengrundung in Serbien sind:
- Geschäftsadresse wählen;
- Registration der Firma in Serbien;
- ein serbisches Bankkonto eröffnen;
- die Steuererklärung einreichen;
- ein elektronisches Zertifikat erstellen –Signatur;
- Siegel;
- die notwendigen Geschäftsdokumente vorbereiten.
Auswahl der Geschäftsadresse
Vor der Firmengründung in Serbien muss zunächst die Adresse bestimmt werden, unter der das Unternehmen registriert wird. Die Adresse kann die Adresse sein, an der die Tätigkeit physisch ausgeübt wird, oder die Adresse der Buchhaltungsabteilung, wenn die Arbeit von zu Hause oder aus der Ferne ausgeführt wird (virtuelle Adresse). In der Praxis wird die Adresse des Unternehmens meistens zuerst beim Buchhalter registriert und dann, nachdem ein geeigneter Raum gefunden wurde, die neue Adresse des Unternehmens.
Eine virtuelle Adresse ist ein modernes und effizientes Geschäftskonzept, das ein sehr günstiges Modell für kleinere und neu gegründete Unternehmen darstellt. Virtuelle Adressen werden nicht nur für die Sitzregistrierung gemietet, sondern auch für den Empfang von Post, die Bereitstellung administrativer Unterstützung für Unternehmen und dergleichen.
Registration der Firma in Serbien
Die Registration einer Firma in Serbien bedeutet die Registrierung der Firma im Handelsregister Serbiens. Die Unternehmensregistrierung kann persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter erfolgen. Bei einer persönlichen Registrierung leistet der Gründer eine elektronische Signatur bei einer der Zertifizierungsstellen in Serbien und registriert das Unternehmen online mit einer elektronischen Signaturkarte. Firmengründung in Serbien durch einen Bevollmächtigten erfordert, dass der Gründer des Unternehmens in Serbien eine Vollmacht zur Unternehmensgründung erteilt. Bei Bedarf muss eine Apostille beantragt, die Vollmacht übersetzt und an den bevollmächtigten Vertreter in Serbien gesendet werden.
Eröffnung eines Bankkontos in Serbien
Vor der Eröffnung eines Bankkontos ist es wichtig, sich über die Bankgebühren für Zahlungsdienste und die Gebühren für die monatliche Kontoführung zu informieren. Es ist wichtig, sich über alle Dienstleistungen im Klaren zu sein, die Banken ihren Kunden anbieten. Um ein Geschäftskonto zu eröffnen, müssen die erforderlichen Dokumente vorbereitet werden (OP, KDP, Vertrag usw.). Banken bestehen darauf, dass das Konto vom gesetzlichen Vertreter des Unternehmens (Geschäftsführer) persönlich eröffnet werden muss. Auf Wunsch des Geschäftsführers (Direktors) kann ein Geschäftskonto durch eine Vollmacht eröffnet werden.
Abgabe der Steuererklärung
Nach Firmengründung folgt in Serbien die Verpflichtung, die Steuererklärung für die geschätzte Körperschaftsteuer einzureichen. Die Steuererklärung wird von einem zugelassenen Buchhalter ausgefüllt und eingereicht. Die gesetzliche Frist für die Einreichung der ersten Steuererklärung beträgt 15 Tage ab der Firmengründung in Serbien, d. h. ab dem Datum der Registrierung im serbischen Unternehmensregister.
Erstellung eines elektronischen Zertifikats – Signatur
Die elektronische Signatur ist eine elektronische Karte, die für Online-Dienste verwendet wird. Mit dieser Karte ist es möglich, Firmengründung in Serbien durchzuführen, sowie alle anderen Online-Anfragen oder -Dienste des Geschäftsführers zu unterzeichnen (E-Rechnungen, Antrag auf Arbeitserlaubnis, Abgabe von Steuererklärungen, Registrierung des Eigentümers, Unterzeichnung von Jahresabschlüssen usw.).
Um eine digitale Signatur zu erhalten, wird über die Buchhaltungsabteilung ein Antrag auf Ausstellung bei der Handelskammer Serbiens eingereicht. Es ist sehr wichtig zu wissen, dass die elektronische Signaturkarte nur von der Person abgeholt werden kann, auf die sich die Karte bezieht (Geschäftsführer, für den die Karte erstellt wurde).
Stempel
Ein Unternehmen ist nicht verpflichtet, einen Stempel zu haben. Um die Glaubwürdigkeit interner Dokumente zu erhöhen, kann der Geschäftsführer sich für die Einführung eines Stempels entscheiden.
Vorbereitung der notwendigen Geschäftsdokumente
Auch wenn es auf der Prioritätenliste an letzter Stelle steht, ist die Vorbereitung der Geschäftsdokumentation vor Beginn der Tätigkeit erforderlich. Die internen Geschäftsdokumente zu den folgenden Themen, die vorbereitet werden müssen, sind:
- Arbeitsverträge;
- Datenschutzdokumentaion (DSGVO, DSGVO, DSG usw.);
- Dokumentation zur Verhinderung von Geldwäsche;
- Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz;
- Dokumentation zum Schutz vor Mobbing.