Steuern in Serbien

Steuern in Serbien stellen öffentliche Abgaben der Republik Serbien dar, die von bestimmten Kategorien natürlicher und juristischer Personen, sogenannten serbischen Steueransässigen, gezahlt werden. Das Steuersystem Serbiens ist grundsätzlich ein kontinentales Steuersystem, das keine wesentlichen Unterschiede zum Steuersystem der Länder der Europäischen Union aufweist. Allerdings gibt es Unterschiede.

Die Steuern in Serbien unterscheiden sich von den Steuersystemen der Länder der Europäischen Union vor allem in den Steuersätzen, dem Steuerverfahren und den Fristen für die Abgabe von Steuererklärungen, d. h. Zahlungsfristen. Mit Ausnahme des Steuerverfahrens selbst und der Steuerkontrollen ist das Steuersystem weitgehend digitalisiert.

Was die Steuern in Serbien betrifft, gibt es zahlreiche Unterteilungen in Bezug auf das Steuerthema, den Steuerzahler, Fristen und dergleichen, daher listen wir die wichtigsten Steuern in Serbien auf:

  • Körperschaftssteuer
  • Mehrwertsteuer
  • Jahressteuer
  • Einkommensteuer
  • Pauschalbesteuerung
  • Steuer auf Dividenden und Gewinnbeteiligungen
  • Immobilienmietsteuer
  • Kapitalertragssteuer
  • Kapitalgewinnsteuer /Spekulationssteuer
  • Steuer auf die Übertragung absoluter Rechte
  • Erbschaftssteuer
  • Schenkungssteuer.

Steueransässigkeit in Serbien

Unter Steueransässigkeit versteht man eine Person, die zur Zahlung von Steuern in Serbien verpflichtet ist, unabhängig davon, ob eine natürliche Person an einer Adresse in Serbien angemeldet ist oder ob die juristische Person ihren Sitz oder ihre Zweigniederlassung in Serbien hat.

Gemäß den Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes ist ein Steueransässiger der Republik Serbien eine natürliche Person, die sich in Serbien für 183 oder mehr Tage in einem Zeitraum von 12 Monaten ununterbrochen oder zeitweise aufhält..

Auch eine natürliche Person, die die Mindestwohnsitzvoraussetzung in Serbien nicht erfüllt, ist ein Steueransässiger, wenn sie auf dem Territorium Serbiens einen Wohnsitz oder einen Mittelpunkt ihrer Geschäfts- und Lebensinteressen hat. Schon der Begriff des Mittelpunkts der geschäftlichen und Lebensinteressen ist eine Sachverhaltsfrage und kann im Steuerverfahren nachgewiesen werden.

Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer für in Serbien registrierte juristische Personen beträgt 15 % des realisierten Gewinns. In Serbien gibt es keine progressive Besteuerung juristischer Personen, keine Gewerbesteuer und keinen Solidaritätszuschlag.

Rechtsformen, deren Gewinne dieser Steuer unterliegen, sind Personengesellschaften, Kommanditgesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften, Unternehmer mit einem jährlichen Umsatz von mehr als 6 Millionen Dinar (50,000 EUR) , aber auch andere juristische Personen, die nicht mit der Absicht gegründet wurden, Gewinne zu erzielen und die Einnahmen erzielen, indem sie Produkte auf dem Markt verkaufen oder Dienstleistungen erbringen (politische Parteien, Gewerkschaften, Religionsgemeinschaften, Vereine und Stiftungen).

Mehrwertsteuer in Serbien

Die Mehrwertsteuer (MwSt.) ist eine Steuern in Serbien, die zum Haushalt der Republik Serbien gehört. Gegenstand der Mehrwertsteuerbesteuerung ist die Lieferung von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen, die der Steuerpflichtige gegen Entgelt erbringt, sowie die Einfuhr von Waren nach Serbien.

Der allgemeine Mehrwertsteuersatz beträgt 20 %, für bestimmte Waren und Dienstleistungen ist ein Sondersatz von 10 % vorgeschrieben.

Für bestimmte Transaktionen wird keine Mehrwertsteuer gezahlt. Wir listen die häufigsten Beispiele auf:

  • Transport und andere damit verbundene Dienstleistungen, die mit dem Import von Waren verbunden sind
  • Umsatz mit Waren, die der Steuerpflichtige ins Ausland versendet
  • Umsatz mit Waren, die der ausländische Empfänger ins Ausland versendet
  • Verkehr von Waren, die der Passagier im persönlichen Gepäck ins Ausland schickt, zu nichtkommerziellen Zwecken unter den gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen.

Jahressteuer in Serbien

Die Jahressteuer ist eine art von Steuern in Serbien, die von Steuerzahlern in Serbien gezahlt wird, deren jährliches Gesamteinkommen die Summe aus drei durchschnittlichen Jahresgehältern und der Höhe der ihnen gewährten Steuerabzüge übersteigt. Mehr zu diesem Thema finden Sie im Text Jahressteuer in Serbien.

Die Einkommensteuer in Serbien ist eine Steuer, die auf Einkünfte aus einer Beschäftigung oder auf Einkünfte außerhalb einer Beschäftigung gezahlt wird. Mehr zu dieser Steuer kann man im Text Jahressteuer in Serbien finden.

Pauschalbesteuerung in Serbien

Die Pauschalbesteuerung ist in Serbien charakteristisch für die Rechtsform eines eingetragenen Unternehmers. Natürliche Personen können sich nämlich als unabhängige Dienstleister registrieren lassen und zahlen eine Pauschalsteuer für Einkünfte bis zu einem Höchstbetrag von 5 Millionen Dinar pro Jahr (50,000 EUR).  Pauschalsteuer ist eine Steuer, die die Steuerverwaltung Serbiens für jeden Unternehmer separat festlegt, basierend auf Schätzungen des Einkommens, das diese Person erzielen wird, bis zu dem genannten Betrag.

Erzielt ein Unternehmer ein Jahreseinkommen von mehr als 50,000 Euro, ist er verpflichtet, als Gesellschaft mit beschränkter Haftung Geschäftsbücher zu führen und Gewinnsteuer zu zahlen. Damit endet die Pauschalbesteuerung.

Sonstige Steuern in Serbien

Eine sehr verbreitete Art von Steuern in Serbien ist die Kapitalertragssteuer. Eine solche Steuer gilt für Einkommen aus:

  • Zinsen auf Kredite, Ersparnisse und andere Einlagen und Wertpapiere
  • Dividende und Beteiligung am Gewinn einer juristischen Person
  • Erträge aus dem Investmentfonds
  • Inanspruchnahme der Dienstleistungen und Waren des Unternehmens durch die Eigentümer des Unternehmens für ihre privaten Bedürfnisse und ihren persönlichen Verbrauch.

Der Steuersatz für Kapitalerträge beträgt in Serbien 15 %.

Der Kapitalgewinnsteuer/Spekulationssteuer in Serbien stellt die Differenz zwischen dem Verkaufspreis von Rechten, Aktien und Wertpapieren und ihrem Kaufpreis dar, der durch Übertragung realisiert wird:

  • Rechte an Immobilien
  • Urheberrechte
  • Anteile juristischer Personen, Aktien und andere Wertpapiere
  • Investmentfondsanteile
  • digitale Vermögenswerte.

Solche Einkünfte werden in Serbien mit der Kapitalgewinnsteuer/Spekulationssteuer zu einem Steuersatz von 15 % besteuert.

Steuern in Serbien auf die Übertragung absoluter Rechte in Serbien sind Steuern, die bei entgeltlichen Übertragungen gezahlt werden:

  • Eigentumsrechte an Immobilien;
  • geistige Eigentumsrechte;
  • Eigentumsrechte an gebrauchten Schiffen, Fahrzeugen oder Flugzeugen, mit Ausnahme von Mopeds, Traktoren und Arbeitsmaschinen
  • Rechte zur Nutzung von Bauland
  • das Recht auf dauerhafte Nutzung eines Stellplatzes in einem offenen Wohnblock oder einer Wohnanlage.

Der Steuersatz für die Übertragung absoluter Rechte in Serbien beträgt 2,5 %.

Die Mietsteuer in Serbien ist eine Steuer auf das Einkommen, das der Steuerzahler durch die Vermietung oder Untervermietung von Immobilien erzielt.

Der Steuersatz der Mietsteuer in Serbien beträgt 20 % und wird auf die Grundmiete abzüglich der Nebenkosten von 25 % angewendet.

Die Erbschaftssteuer in Serbien ist eine vom Erben zu zahlende Steuer. Bemessungsgrundlage der Erbschaftssteuer ist der Wert des geerbten Vermögens, wobei der Steuersatz je nach Erbfolge des Erben 1,5 % und 2,5 % beträgt. Eine Steuerbefreiung besteht für eine bestimmte Erbfolge, die engsten Familienangehörigen des Erblassers.