Ein Visum für Serbien ist ein staatlich ausgestelltes Dokument, das nur von Ausländern benötigt wird, deren Land kein Abkommen über ein Visumsfreiheitsregime mit Serbien hat.
Es gibt verschiedene Arten von Visa, darunter:
- Touristenvisa – für Besichtigungen und Besuche bei Freunden oder der Familie
- Studentenvisa – für das Studium im Ausland
- Arbeitsvisa – für Beschäftigungszwecke
- Transitvisa – für die Durchreise durch ein Land auf dem Weg zu einem anderen Ziel.
Arten von Visa für Serbien, abhängig vom Zeitpunkt ihrer Ausstellung
Je nach Dauer der Ausstellung gibt es folgendes Visum für Serbien:
- Visum B – Transitvisum;
- Visum C – Kurzaufenthaltsvisum;
- Visum D – Visum für einen vorübergehenden Aufenthalt.
Bürger der Europäischen Union haben gemäß multilateralen Abkommen automatisch C Visum für Serbien, das auch „Touristenvisum“ genannt wird. Gemäß den Bestimmungen der bilateralen Abkommen dürfen sie sich innerhalb von 6 Monaten nach der ersten Einreise nach Serbien bis zu 90 Tage in Serbien aufhalten.
Einreise nach Serbien mit Personalausweis
Die Einreise nach Serbien mit einem Personalausweis ist Inhabern von Personalausweisen aus EU-Ländern gestattet. Wenn der Personalausweis für die Einreise nach Serbien verwendet wird, muss der Personalausweis (und nicht der Reisepass) auch für die Ausreise aus Serbien verwendet werden. Die einzige Einschränkung, die im Zusammenhang mit der Verwendung eines Personalausweises für die Einreise nach Serbien besteht, ist der vorübergehende Aufenthalt in Serbien. Ein Antrag auf vorübergehenden Aufenthalt kann nur gestellt werden, wenn ein ausländischer Staatsbürger mit einem Reisepass nach Serbien eingereist ist.
Personen, die sowohl die deutsche als auch die serbische Staatsbürgerschaft besitzen, werden von den serbischen Behörden ausschließlich als ihre eigenen Staatsbürger betrachtet und sind verpflichtet, bei der Ein- und Ausreise serbischen Reisepass zu verwenden.
Visaregelung für Serbien
Die Visabestimmungen für Serbien können unter folgendem Link überprüft werden.
Wenn ausländische Staatsbürger ein Visum benötigen, müssen sie die folgenden Dokumente bereithalten:
- gültiger Reisepass (der Reisepass muss ab dem Datum der Visumsausstellung mindestens 90 Tage gültig sein);
- Einladungsschreiben;
- für einen privaten Besuch – ein von der zuständigen Behörde der Republik Serbien beglaubigtes Einladungsschreiben;
- für einen Geschäftsbesuch – ein Einladungsschreiben eines Unternehmens in Serbien;
- für einen Touristenbesuch – eine Bestätigung der Tourismusorganisation
über den gebuchten Besuch; - ausgefülltes Visumsantragsformular;
- Foto mit einer Größe von 3,5 cm x 4,5 cm;
- Reservierung eines Rückflugtickets oder einer Reiseroute (Kopie des Führerscheins und der Versicherung bei Reisen mit dem Auto);
- Nachweis über den Besitz finanzieller Mittel für den Aufenthalt in Serbien;
- Krankenversicherung;
- Gebühr für die Visumsausstellung.
Gemäß den Bestimmungen des Ausländergesetzes der Republik Serbien wird einem Ausländer die Einreise und Visum für Serbien verweigert:
- wenn er/sie über ein gültiges Reisedokument mit ordnungsgemäß erhaltenem Visum der Republik Serbien nicht verfügt, d. h. über einen gültigen Personalausweis, wenn dies durch ein bilaterales Abkommen oder einen Beschluss der Regierung der Republik Serbien festgelegt ist
- Wenn die finanziellen Mittel für die Unterstützung während des Aufenthalts in der Republik Serbien nicht ausreichen. Als ausreichende Deckung gilt ein Betrag von 50 Euro pro Aufenthaltstag, der Nachweis erfolgt durch Bargeld in der angegebenen Höhe oder einen Kontoauszug
- wenn er sich auf der Durchreise befindet und die Voraussetzungen für die Einreise in ein Drittland nicht erfüllt
- wenn eine Schutzmaßnahme der Abschiebung oder eine Sicherungsmaßnahme der Ausweisung in Kraft ist oder sein Aufenthalt aufgehoben wurde
- wenn er über keinen Impfpass oder einen anderen Nachweis verfügt, dass er nicht erkrankt ist, und aus einem Gebiet stammt, das von einer Epidemie ansteckender Krankheiten betroffen ist
aus Sicherheitgründen - wenn diese Person in den entsprechenden Aufzeichnungen als internationaler Straftäter eingetragen ist
- wenn begründete Zweifel daran bestehen, dass der Aufenthalt nicht genutzt wird.
Zuständige Behörde für das Visum für Serbien
Der Visumantrag wird bei der konsularischen Vertretung eingereicht. Der Antrag wird online eingereicht und für die Visumsgenehmigung ist eine persönliche Anwesenheit erforderlich. Während des Visumsgenehmigungsverfahrens übermittelt das serbische Konsulat die Dokumente an das Innenministerium, das die verfügbaren Datenbanken der Visumsantragsteller überprüft. Ausländische Staatsbürger müssen über den Grenzübergang nach Serbien einreisen, der bei der Einreichung der Visumsunterlagen ausgewählt wurde. Ab Februar 2024 kann ein Antrag auf ein neues integrales Dokument online eingereicht werden. Dies ist ein Dokument, das nicht nur die Visumsgenehmigung, sondern auch eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis enthält.
Durch die Erteilung einer einmaligen Genehmigung, die auch ein Visum für Serbien beinhaltet, wird versucht, den Zustrom von Arbeitskräften nach Serbien zu beschleunigen und zu erleichtern. Ein Visum für Serbien ist sicherlich ein integraler Bestandteil des gesamten Verfahrens, das zu einem vorübergehenden Aufenthalt und einer vorübergehenden Arbeit führen kann, und es ist sehr praktisch, alle diese Verfahren in einem zu vereinen.
Den Antrag zur Erteilung dieser Genehmigung, zu der auch ein Visum für Serbien gehört, finden Sie auf der Seite „Welcome to Serbia“.