Unternehmensregistrierung in Serbien

Die serbische Gesetzgebung ermöglicht es kleinen Unternehmen oder Einzelpersonen, sich in Serbien als Unternehmer registrieren zu lassen – Serbien ist eines der wenigen Länder, in denen dies möglich ist. Die Form des Einzelunternehmers ist insofern einzigartig, als der Inhaber als natürliche Person gilt, die mit ihrem gesamten Privatvermögen für geschäftliche Verpflichtungen haftet, jedoch über eine Steuer- und Sozialversicherungsnummer verfügt und eine entsprechende Geschäftstätigkeit ausüben kann.

Das Gesetz über Wirtschaftssubjekte erlaubt es einem Unternehmer, seine Finanzen frei zu verwalten, und er ist nicht verpflichtet, Jahresabschlüsse einzureichen, zumindest nicht bis zum Erreichen einer bestimmten Jahresumsatzschwelle.

Wenn wir über Unternehmen sprechen, die in dieser Rechtsform registriert sind, müssen wir betonen, dass es zwei Arten von Unternehmern gibt:

  • Der „Pauschal“-Unternehmer
  • Der Unternehmer, der Geschäftsbücher führt

Der „Pauschal“-Unternehmer

Diese Unternehmensform erfordert keine regelmäßige Einreichung von Jahresabschlüssen beim zuständigen Register, unterliegt jedoch einer jährlichen Umsatzgrenze von 6.000.000 Dinar, was 50.000 Euro entspricht. Erwirtschaftet das Unternehmen einen Jahresumsatz, der diese Grenze überschreitet, wechselt es automatisch zu einer anderen Rechtsform, d. h., es ist dann zur Führung von Geschäftsbüchern verpflichtet. Das Besondere am „Pauschalunternehmer“ ist, dass er sich kein persönliches Gehalt auszahlen muss; er ist lediglich verpflichtet, drei Arten von Beiträgen sowie eine Steuer auf das prognostizierte Gehalt zu entrichten. Die drei Arten von Beiträgen sind:

  • Beitrag zur Rentenversicherung
  • Beitrag zur Krankenversicherung
  • Beitrag zur Arbeitslosenversicherung

Mit dieser Rechtsform wollte der Gesetzgeber die Entwicklung von Kleinstunternehmen fördern und die Selbstständigkeit unterstützen, sodass die Registrierung als Unternehmer in Serbien recht verbreitet und einfach ist. Die Höhe der genannten monatlichen Beiträge variiert je nach Ort der Registrierung des Unternehmers und der von ihm ausgeübten Haupttätigkeit. Sie liegen im Durchschnitt zwischen 17.000 und 27.000 Dinar, wobei die geschätzte Einkommensteuer in dieser Zahl für kleinere Städte und ärmere Gemeinden enthalten ist, bis hin zu über 30.000 Dinar für die wohlhabendsten Gemeinden Serbiens wie Belgrad oder Novi Sad.

Wie bereits erwähnt, führt dieser Unternehmertyp keine Geschäftsbücher und ist nicht verpflichtet, einen Jahresabschluss vorzulegen. Aus Sicht eines Buchhalters ist es jedoch notwendig, Aufzeichnungen über die monatlichen Einnahmen zu führen, um sicherzustellen, dass die Schwelle von 6.000.000 Dinar nicht ohne Wissen des Buchhalters überschritten wird. Ein Pauschalunternehmer haftet mit seinem gesamten Privatvermögen für Verbindlichkeiten aus der Geschäftstätigkeit und unterliegt nicht der Mehrwertsteuer.

Der Unternehmer, der Geschäftsbücher führt

Bestimmte Tätigkeiten erfordern, dass ein Unternehmer diese Rechtsform wählt. Dazu gehören Tätigkeiten wie Groß- und Einzelhandel oder solche, für die der Besitz einer Registrierkasse vorgeschrieben ist. Ein Einzelunternehmer, der Geschäftsbücher führt, muss umsatzsteuerlich registriert sein, kann jedoch selbst entscheiden, ob er sich ein Gehalt auszahlt oder nicht. Erzielt der Unternehmer einen höheren Geschäftsgewinn, empfehlen wir, sich für die Zahlung eines persönlichen Gehalts zu entscheiden, während wir bei einem geringeren Gewinn empfehlen, kein persönliches Gehalt zu zahlen, sondern lediglich Beiträge auf Basis des Mindestlohns zu entrichten. Natürlich ist die Höhe der Beiträge eine persönliche Entscheidung des Unternehmers, und es ist möglich, höhere Beitragsbeträge zu zahlen, wenn das Ziel eine höhere zukünftige Rente ist.

Eine ganz besondere Besonderheit für diese Art von Unternehmer ist, dass sie die Gewinnsteuer im Voraus in mehreren Raten über das Jahr hinweg zahlen müssen (Vorauszahlungen). Am Ende des Geschäftsjahres, nach Einreichung des endgültigen Jahresabschlusses, wird der im Laufe des Jahres gezahlte Gewinnsteuerbetrag mit dem tatsächlichen Gewinn verglichen. In diesem Fall ist es möglich, dass der Unternehmer zu viel Steuern gezahlt hat, und der zu viel gezahlte Betrag muss zurückerstattet werden.

Bitte beachten Sie, dass ein Einzelunternehmer bei der Gründung in seinem Antrag einen voraussichtlichen Gewinn angibt, d. h. das Einkommen, auf dessen Grundlage er Steuern in Raten (Vorauszahlungen) entrichtet. Diese Rechtsform ermöglicht es dem Unternehmen, Mitarbeiter zu beschäftigen. Es ist durchaus üblich, dass ein Einzelunternehmer, der eine Buchführung führt, mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt.

Unternehmensregistrierung in Serbien (Prozedur)

Die Registrierung ist für beide Arten von Unternehmern identisch und erfolgt durch Ausfüllen der Formulare, die auf der Website der Agentur für Unternehmensregister verfügbar sind. Die Website der Agentur enthält zudem Anleitungen zur Registrierung. Vor Beginn der Registrierung muss der Unternehmer über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen. Für Gebietsansässige kann diese kostenlos bei einer Zertifizierungsstelle beantragt werden, während Gebietsfremde sie bei zwei Zertifizierungsstellen erhalten können:

Der Preis für das Zertifikat für Nichtansässige liegt zwischen 5.000 und 6.000 Dinar. Das Verfahren erfordert die Erstellung eines Kontos auf der Website der Zertifizierungsstelle. Nach der Kontoerstellung müssen Sie eine Kopie Ihres Reisepasses einreichen, das Antragsformular ausfüllen und die Gebühr entrichten. Die Ausstellung des Zertifikats dauert 3 bis 5 Werktage. Das Zertifikat wird auch für die Einreichung des Jahresabschlusses benötigt.

Nach dem Ausfüllen des Anmeldeformulars für Einzelunternehmer (Antrag auf Registrierung) müssen Sie eine Registrierungsgebühr von 1.800 Dinar entrichten. Ein Einzelunternehmen kann auch elektronisch gegründet werden; in diesem Fall fällt eine etwas geringere Gebühr von 1.700 Dinar an.

Für die Gründung erforderliche Unterlagen:

  • Antrag auf Registrierung
  • Nachweis über die Zahlung von 1.800 Dinar
  • Kopie eines Personalausweises oder Kopie eines Reisepasses für Nichtansässige

Sie können die erforderlichen Unterlagen auch per Post einsenden. Die gesetzliche Frist für die Agentur für die Registrierung von Unternehmern beträgt 5 Werktage. Nach der Registrierung des Unternehmers in Serbien übermittelt die Agentur den Bescheid über die Gründung per Post. Der Unternehmer erhält eine Steuer- und Statistiknummer und kann seine Geschäftstätigkeit aufnehmen.

Die Steuerverwaltung ist verpflichtet, den Unternehmer automatisch über die Höhe der monatlichen Pauschalsteuer zu informieren. Der Name des Unternehmers umfasst neben dem Firmennamen den Vor- und Nachnamen des gesetzlichen Vertreters und den Namen der Stadt, in der der Unternehmer registriert ist, sowie die Bezeichnung „Unternehmer“ oder „pr.“. Es gibt keinen Unterschied zwischen den beiden Bezeichnungen; die Wahl ist eine Frage der persönlichen Präferenz des Kunden.

Es ist wichtig zu beachten, dass es keinen Unterschied zwischen der Gründung eines „Pauschalunternehmers“ und eines Unternehmers gibt, der eine Buchführung führt. Der einheitliche Registrierungsantrag gilt für beide Arten von Unternehmern; Sie müssen lediglich die entsprechende Option durch Ankreuzen des entsprechenden Kästchens auswählen. Wenn Sie das zweite Modell wählen, das eine Buchführung erfordert, müssen Sie nach der Gründung den entsprechenden Antrag bei der Steuerverwaltung ausfüllen. In diesem Antrag geben Sie Ihren voraussichtlichen Gewinn für das laufende Geschäftsjahr an.

Auf dieser Grundlage erhalten Sie von der Steuerverwaltung einen Bescheid, wonach Sie die Steuer auf den prognostizierten Gewinn in mehreren Raten (Ratenzahlungen) in regelmäßigen Abständen zu entrichten haben.

Wenn Sie Änderungen an Ihrem Firmennamen, Ihrer eingetragenen Anschrift oder Ihrer Hauptgeschäftstätigkeit vornehmen möchten, müssen Sie den oben genannten einheitlichen Registrierungsantrag erneut ausfüllen, wie Sie es bei der Gründung getan haben, und den entsprechenden Nachtrag bezüglich der betreffenden Änderung bei der Behörde einreichen.

Dieser Nachtrag kann sich auf eine Änderung des Firmennamens, der Anschrift, die Einstellung des Betriebs, die Erteilung einer Vollmacht und Ähnliches beziehen. In jedem der oben genannten Fälle ist es zudem erforderlich, die entsprechende Gebühr in Höhe von 900 Dinar zu entrichten. Die oben genannten Formulare müssen wie bei der Gründung per Post versandt werden, während die Behörde eine gesetzliche Frist von 5 Werktagen hat, um die Änderungen zu erfassen, umzusetzen und auf ihrer Website zu veröffentlichen.