
Unternehmensformen in Serbien
Rechtsformen der Unternehmen in Serbien sind Arten von Geschäftsformen, durch die man Geschäftsaktivitäten durchführen kann. In Serbien gibt es sieben mögliche Rechtsformen der Unternehmen:
- Personengesellschaft;
- Kommanditgesellschaft;
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung;
- Aktiengesellschaft;
- Zweigniederlassung einer ausländischen juristischen Person;
- Vertretung;
- Unternehmer (Einzelunternehmer).
Personengesellschaft
Eine Personengesellschaft ist eine Rechtsform, die aus zwei oder mehr Gesellschaftern besteht. Sie haften gesamtschuldnerisch und zu gleichen Teilen mit ihrem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten der Personengesellschaft. Enthält der Gesellschaftsvertrag oder eine andere Vereinbarung zwischen den Gesellschaftern eine Bestimmung, die ihre Haftung gegenüber Dritten beschränkt, hat diese Bestimmung keine Rechtswirkung. Eine juristische Person kann Mitglied einer Personengesellschaft sein. Es gilt die Regel, dass die Gesellschafter gleiche Beiträge zum Unternehmen in Serbien leisten. Wenn ein Gesellschafter etwas tun oder entscheiden möchte, benötigt er die Zustimmung aller anderen Gesellschafter.
Der Gewinn einer Personengesellschaft wird zu gleichen Teilen unter den Gesellschaftern aufgeteilt, dies kann jedoch durch die Gründungsvereinbarung anders geregelt werden.
Die Personengesellschaft ist als Form einer Unternehmen in Serbien häufig nicht vertreten.
Kommanditgesellschaft
Eine Kommanditgesellschaft ist eine der sieben Rechtsformen von Unternehmen in Serbien, die von mindestens zwei Gründern gegründet werden – Komplementären und Kommanditisten. Eine Kommanditgesellschaft muss mindestens einen Komplementär und mindestens einen Kommanditisten haben. Der Komplementär ist der Gründer, der für einen unbestimmten Zeitraum und mit seinem gesamten Vermögen für die Verpflichtungen des Unternehmens haftet. Der Kommanditist ist ein anderer Gründer, der für die Verpflichtungen des Unternehmens im Verhältnis zur Höhe seines Beitrags haftet (er haftet daher nicht mit seinem persönlichen Vermögen).
Daher ist die Kommanditgesellschaft unter Formen der Unternehmen in Serbien der nicht oft als Rechtsform vertreten.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist die häufigste Rechtsform der Unternehmen in Serbien. Die Höhe der Einlagen der Gründer und Mitglieder in der Gesellschaft mit beschränkter Haftung muss in Serbien nicht gleich sein.
Die Mitglieder einer GmbH haften für die Verpflichtungen des Unternehmens nur bis zur Höhe ihres Anteils. Dies bedeutet, dass sie bis zur Höhe des eingezahlten oder eingebrachten Anteils haften. Sie haften nicht für die Verpflichtungen des Unternehmens in Bezug auf ihr persönliches Eigentum, tragen jedoch das Risiko im Verhältnis zur Höhe ihres Anteils.
Eine GmbH ist eine Art der Unternehmen in Serbien, das einen oder mehrere Gründer haben kann. Jedes Mitglied hat einen Anteil am Aktienkapital des Unternehmens. Das Aktienkapital einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung besteht aus der Summe der Einlagen der Gründer (in Form von Geld- und Sacheinlagen). Die Höhe der Einlagen der Gründer und Mitglieder an die GmbH muss nicht gleich sein. Der Mindestbetrag des Aktienkapitals der Gesellschaft mit beschränkter Haftung beträgt 100 Dinar (etwas weniger als 1 Euro).
Aktiengesellschaft
Eine Aktiengesellschaft ist eine Form der Unternehmen in Serbien, deren Aktienkapital aus Aktien besteht. Aktionäre sind Eigentümer der Aktien des Unternehmens und haben Anspruch auf Dividenden auf Grundlage ihrer Aktien. Sie haben außerdem das Recht, an der Entscheidung über die Wahl des Managements mitzuwirken, sowie das Recht auf einen Teil des Liquidationsvermögens im Falle einer Liquidation. Der Mindestwert des Aktienkapitals einer Aktiengesellschaft beträgt 3.000.000 Dinar (ca. 25.000 Euro).
Zweigniederlassung einer ausländischen juristischen Person
Eine Niederlassung einer ausländischen juristischen Person ist ein separater organisatorischer Teil eines ausländischen Unternehmens, über den dieses in der Republik Serbien tätig ist. Sie hat ihre eingetragene Haupttätigkeit, kann aber auch alle anderen Tätigkeiten ausüben, die gesetzlich nicht verboten sind. Die Haupttätigkeit der Niederlassung und die Haupttätigkeit des Gründungsunternehmens müssen nicht identisch sein.
Die Niederlassung muss einen eigenen gesetzlichen Vertreter haben. Eine Niederlassung von einem ausländischen Unternehmen in Serbien hat nicht den Status einer juristischen Person, sondern führt Handlungen und Handlungen im Namen der Gründer durch. Der Gründer der Niederlassung ist ein ausländisches Unternehmen, das für das Geschäft der Niederlassung verantwortlich ist. Aus steuerlicher Sicht hat die Niederlassung den Status eines inländischen Steueransässigen.
Vertretung
Die Vertretung einer ausländischen juristischen Person ist ein separater organisatorischer Teil des ausländischen Unternehmens in Serbien, der vorbereitende Tätigkeiten durchführen kann. Die Repräsentanz hat nicht den Status einer juristischen Person. Obwohl die Vertretung außer vorbereitenden Tätigkeiten keine Aktivitäten des Gründers durchführt, muss die Vertretung in Serbien registriert sein. Die Arbeit der Vertretung unterliegt Beschränkungen, d. h. sie kann keine regulären Geschäftstätigkeiten ausüben. Das heißt, sie kann keine Waren oder Dienstleistungen auf dem Markt verkaufen. Die Vertretung kann nur vorbereitende Transaktionen im Zusammenhang mit ihrem laufenden Geschäft abschließen (z. B. Annahme von Aufträgen).
Unternehmer (Einzelunternehmer)
Ein Unternehmer ist eine natürliche Person, die sich registriert, um Gewinn zu erzielen. Ein Unternehmer kann selbst Gewinn erzielen oder andere Arbeitnehmer einstellen. Der Unternehmer ist für alle seine Aktivitäten mit seinem gesamten Eigentum verantwortlich. Es gibt zwei verschiedene Arten von Unternehmern:
- Pauschalunternehmer;
- Unternehmer, der Bücher führt.
Ein Pauschalunternehmer ist eine Art von Unternehmer, der einen jährlichen Umsatz von bis zu 6 Millionen Dinar (rund 50.000 Euro) hat. Je nach Ort der Registrierung, Alter und Art der Tätigkeit wird der Unternehmer mit einem festen Betrag besteuert. Ein Unternehmer, der Bücher führt, ist ein Unternehmer, der einen Umsatz von mehr als 6 Millionen Dinar hat oder der sich von Beginn des Geschäfts an dazu entscheidet, Bücher zu führen. Er wird entsprechend dem Geschäftsergebnis aus den Büchern besteuert.
Bitte beachten Sie, dass alle Rechtsformen von Unternehmen in Serbien bei der serbischen Handelsregisteragentur registriert sind.